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   OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2019 - 3 L 103/19   

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OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2019 - 3 L 103/19 (https://dejure.org/2019,24938)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04.07.2019 - 3 L 103/19 (https://dejure.org/2019,24938)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 04. Juli 2019 - 3 L 103/19 (https://dejure.org/2019,24938)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 1054
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (37)

  • BVerwG, 21.09.2011 - 5 B 11.11

    Umfang gerichtlicher Hinweispflichten in Bezug auf die Auswertung und rechtliche

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2019 - 3 L 103/19
    Die gerichtliche Hinweispflicht (§ 86 Abs. 3 VwGO) konkretisiert den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) und zielt hiermit insbesondere auf die Vermeidung von Überraschungsentscheidungen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. September 2011 - 5 B 11.11 -, juris Rn. 3 [m. w. N.]).

    Aus dem Anspruch auf rechtliches Gehör folgt jedoch grundsätzlich keine Pflicht des Gerichts, den Beteiligten vorab mitzuteilen, wie es bestimmte Erkenntnismittel in Bezug auf Einzelheiten des Parteivortrags versteht und rechtlich bewertet, weil sich die tatsächliche und rechtliche Würdigung regelmäßig erst aufgrund der abschließenden Beratung ergibt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. September 2011 - 5 B 11.11 -, a. a. O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.03.2018 - 10 L 9/17

    Disziplinare Ahndung bei der Verwendung der sog. Reichsbürger-Ideologie

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2019 - 3 L 103/19
    Hieraus und aus dem Schuldprinzip sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die auch im Disziplinarverfahren gelten, folgt, dass die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen muss (zum Ganzen etwa BVerwG, Beschluss vom 4. April 2019 - 2 B 32/18 -, juris Rn. 15 [m. w. N.]; OVG LSA, Urteil vom 15. März 2018 - 10 L 9/17 -, juris Rn. 61).

    Unabhängig von der Frage, ob die Beklagte mit ihrer Zulassungsbegründung den Darlegungsanforderungen an die geltend gemachte Divergenz genügt (vgl. im Einzelnen hierzu OVG LSA, Beschluss vom 19. April 2007 - 1 L 32/07 -, juris Rn. 15 [m. w. N.]), betrifft die Entscheidung des 10. Senates des Oberverwaltungsgerichts des Landes Sachsen-Anhalt vom 15. März 2018 (- 10 L 9/17 -, juris), von welcher das Verwaltungsgericht nach dem Vorbringen der Beklagten abgewichen sein soll, die Regelung des § 13 Abs. 1 DG LSA.

  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.11.2016 - 3 L 162/16

    Berufsverbot für Schweinezüchter bleibt bestehen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2019 - 3 L 103/19
    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder aufgrund welcher Anhaltspunkte sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken hätten aufdrängen müssen (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 17. November 2016 - 9 B 51.16 -, juris Rn. 10 [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 4. November 2016 - 3 L 162/16 -, juris Rn. 14).

    Eine Ausnahme hiervon gilt dann, wenn das Gericht seiner Entscheidung einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zugrunde legt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2010 - 6 B 20.10 -, juris Rn. 4 [m. w. N.]; BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 -, juris Rn. 36 [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 4. November 2016 - 3 L 162/16 -, juris Rn. 25).

  • BVerwG, 09.04.2014 - 2 B 107.13

    Divergenz; Gesetzesfassung; Neufassung; Gesetzesänderung; Übergangsgebührnisse;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2019 - 3 L 103/19
    Eine die Berufung eröffnende Divergenz im Sinne dieser Vorschrift ist nur dann hinreichend bezeichnet, wenn ein inhaltlich bestimmter, die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz dargelegt wird, mit dem die Vorinstanz einem in der Rechtsprechung des übergeordneten Oberverwaltungsgerichts oder eines ansonsten in der Vorschrift aufgeführten Gerichts aufgestellten ebensolchen entscheidungstragenden Rechtssatz in Anwendung derselben Rechtsvorschrift widersprochen hat (st. Rspr. des BVerwG zum Revisionszulassungsgrund der Divergenz gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 -, juris Rn. 3; zu § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO vgl. z. B. BayVGH, Beschluss vom 14. Februar 2019 - 13a ZB 18.737 -, juris Rn. 13; SächsOVG, Beschluss vom 20. August 2018 - 3 A 56/18 -, juris Rn. 19; OVG NRW, Beschluss vom 19. August 2016 - 1 A 713/16 -, juris Rn. 27; OVG LSA, Beschluss vom 29. Dezember 2009 - 4 L 187/09 -, juris Rn. 7).

    Andere Vorschriften können selbst bei Wortgleichheit in einem anderen systematischen Kontext stehen oder durch die Besonderheiten des jeweiligen Rechtsgebiets geprägt sein und daher verschiedene Inhalte haben (zum Ganzen BVerwG, Beschluss vom 9. April 2014 - 2 B 107.13 -, juris Rn. 3 f. [m. w. N.]).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.09.2018 - 4 B 4.18

    Ausschluss von Mitgliedern aus der Freiwilligen Feuerwehr

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2019 - 3 L 103/19
    Insoweit ist der Beklagten kein der gerichtlichen Überprüfung entzogenes Maßnahmeermessen eingeräumt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. September 2018 - OVG 4 B 4.18 - juris Rn. 22; BayVGH, Beschluss vom 13. September 2018 - 4 ZB 17.1387 -, juris Rn. 13).

    In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass sich die Pflichtverletzungen des Klägers gerade nicht auf sein Verhalten im Einsatz beziehen und überdies auf einem vom Kläger steuerbaren Verhalten beruhen (vgl. zum letztgenannten Aspekt im Rahmen der Verhältnismäßigkeitsprüfung: HessVGH, Beschluss vom 8. Februar 2018 - 5 B 1896/17 -, juris Rn. 10; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. September 2018 - OVG 4 B 4.18 -, juris Rn. 23).

  • VGH Hessen, 08.02.2018 - 5 B 1889/17
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2019 - 3 L 103/19
    Hiervon ausgehend darf der Ausschluss eines Mitglieds aus der Freiwilligen Feuerwehr als schärfste Reaktion auf eine Dienstpflichtverletzung nur erfolgen, wenn andere Maßnahmen nicht erfolgversprechend sind oder sich bereits als erfolglos erwiesen haben (vgl. HessVGH, Beschluss vom 8. Februar 2018 - 5 B 1889/17 -, juris Rn. 9; VGH BW, Beschluss vom 15. September 2014 - 1 S 920/14 -, juris Rn. 21).

    Dass sich der Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr ungeachtet dessen stets an dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit messen lassen muss und es insoweit einer die konkreten Umstände des Einzelfalls in den Blick nehmenden Betrachtung bedarf, hat auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof in einer späteren Entscheidung nochmals betont (vgl. HessVGH, Beschluss vom 8. Februar 2018 - 5 B 1889/17 -, juris Rn. 9).

  • VGH Hessen, 17.01.1992 - 11 UE 1567/88

    Freiwillige Feuerwehr - zum Ausschluß aus wichtigem Grund

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2019 - 3 L 103/19
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der von der Beklagten wörtlich zitierten Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 17. Januar 1992 (Az. 11 UE 1567/88).

    In der von der Beklagten zitierten Entscheidung hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof den Ausschluss des dortigen Klägers aus der Freiwilligen Feuerwehr ohne vorheriges Ergreifen anderer Ordnungsmaßnahmen als rechtmäßig angesehen, weil durch dessen erhebliches Fehlverhalten das Vertrauensverhältnis innerhalb der Freiwilligen Feuerwehr empfindlich gestört sei und die hierdurch hervorgerufenen Spannungen die Funktionsfähigkeit der Freiwilligen Feuerwehr beeinträchtigten (HessVGH, Urteil vom 17. Januar 1992 - 11 UE 1567/88 -, juris Rn. 39 ff.).

  • BVerwG, 04.04.2019 - 2 B 32.18

    Ansehensverlust; Ausnahmefall; Beamter; Beleidigung; Chat; Chatroom;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2019 - 3 L 103/19
    Hieraus und aus dem Schuldprinzip sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, die auch im Disziplinarverfahren gelten, folgt, dass die gegen den Beamten ausgesprochene Disziplinarmaßnahme unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände des Einzelfalls in einem gerechten Verhältnis zur Schwere des Dienstvergehens und zum Verschulden des Beamten stehen muss (zum Ganzen etwa BVerwG, Beschluss vom 4. April 2019 - 2 B 32/18 -, juris Rn. 15 [m. w. N.]; OVG LSA, Urteil vom 15. März 2018 - 10 L 9/17 -, juris Rn. 61).
  • VGH Bayern, 01.03.2018 - 21 ZB 16.1783

    Erteilung einer Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Handel mit Schusswaffen und Munition

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2019 - 3 L 103/19
    Sie betrifft damit die materielle Richtigkeit der Entscheidung (vgl. BayVGH, Beschluss vom 1. März 2018 - 21 ZB 16.1783 -, juris Rn. 27).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 04.07.2019 - 3 L 103/19
    Eine Ausnahme hiervon gilt dann, wenn das Gericht seiner Entscheidung einen bis dahin nicht erörterten rechtlichen oder tatsächlichen Gesichtspunkt zugrunde legt und damit dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Juli 2010 - 6 B 20.10 -, juris Rn. 4 [m. w. N.]; BVerfG, Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 -, juris Rn. 36 [m. w. N.]; OVG LSA, Beschluss vom 4. November 2016 - 3 L 162/16 -, juris Rn. 25).
  • BVerwG, 12.03.2014 - 5 B 48.13

    Ausgleichsleistung; Ausschlussgrund; Grundsätze der Menschlichkeit und

  • BVerwG, 19.07.2010 - 6 B 20.10

    Verein; Vereinsverbot; Klagebefugnis; Rechtsverletzung; rechtliches Gehör;

  • BVerwG, 23.01.1996 - 11 B 150.95

    Recht der Landwirtschaft: Versagung der Grundstücksverkehrsgenehmigung, Anhörung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2016 - 1 A 713/16

    Zahlung einer Entschädigung in Geld für die über die regelmäßige

  • OVG Saarland, 12.11.2018 - 2 A 556/17

    Erteilung einer Baugenehmigung für den Bau eines Textilmarktes;

  • OVG Sachsen, 20.08.2018 - 3 A 56/18

    Grundsteuererlass; Minderung Rohertrag; Vermietungsbemühungen; Amtsermittlung;

  • VGH Bayern, 14.02.2019 - 13a ZB 18.737

    Förderung von waldbaulichen Maßnahmen

  • OVG Niedersachsen, 26.11.2007 - 11 LA 297/06

    Ausschluss eines Mitglieds der Freiwilligen Feuerwehr bei erheblicher Störung der

  • BVerfG, 16.01.2017 - 2 BvR 2615/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Ablehnung der Zulassung der

  • OVG Niedersachsen, 24.08.2015 - 11 LA 313/14

    Ausschluss; Feuerwehr; Freiwillige Feuerwehr; Vertrauensverhältnis

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.04.2007 - 1 L 32/07
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.12.2009 - 4 L 187/09

    Zur Nacherhebung von Abwasserbeiträgen

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.01.2007 - 1 L 245/06

    Bewilligung von Altersteilzeit im Blockmodell

  • VGH Bayern, 13.09.2018 - 4 ZB 17.1387

    Entlassung aus der Freiwilligen Feuerwehr

  • BVerfG, 09.09.1994 - 2 BvR 1089/94

    Verfassungsrechtliche Kontrolle der Entscheidung über die Suspendierung eines

  • BVerwG, 08.06.1983 - 1 D 112.82

    Strafverfahren - Disziplinarverfahren - Disziplinarmaß - Grundsatz der

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2014 - 1 S 920/14

    Disziplinarrecht - zur Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes aus

  • VGH Bayern, 12.02.2019 - 20 ZB 18.2525

    Darlegung von Verfahrensmängeln

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2019 - 13 LA 160/18

    Berufung; ernstliche Zweifel ; Fachkunde; Fachkundenachweis; grundsätzliche

  • BVerwG, 30.12.2009 - 4 BN 13.09

    Grundsätzliche Bedeutung des Vorliegens eines Begründungsdefizits aufgrund einer

  • VGH Bayern, 19.10.2018 - 8 ZB 18.1235

    Antrag auf Entfernung eines Stahlpfostens

  • VGH Baden-Württemberg, 11.02.2019 - 12 S 2789/18

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Rüge der Verletzung der Sachverhalts- und

  • VGH Hessen, 08.02.2018 - 5 B 1896/17

    Ausschluss aus der Freiwilligen Feuerwehr

  • BVerwG, 17.11.2016 - 9 B 51.16

    Zurückweisung einer Nichtzulassungsbeschwerde

  • BVerfG, 18.12.2018 - 1 BvR 142/15

    Automatisierte Kraftfahrzeugkennzeichenkontrollen nach dem Bayerischen

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.03.2022 - 4 MB 71/21

    Brandschutz - Ausschluss eines aktiven Mitglieds aus der Freiwilligen Feuerwehr

    Der Ausschluss eines Mitglieds aus der Freiwilligen Feuerwehr als schärfste Reaktion auf eine Dienstpflichtverletzung darf nur erfolgen, wenn dem ehrenamtlich tätigen Feuerwehrmitglied ein so schwerer Verstoß gegen Dienstpflichten vorzuwerfen ist, dass andere Maßnahmen nicht erfolgversprechend bzw. angemessen sind oder sich bereits als erfolglos erwiesen haben (OVG Magdeburg, Beschl. v. 04.07.2019 - 3 L 103/19 -, juris Rn. 6; OVG Bln.-Brbg., Urt. v. 12.09.2018 - OVG 4 B 4.18 -, juris Rn. 22; VGH Kassel, Beschl. v. 08.02.2018 - 5 B 1889/17 -, juris Rn. 9; VGH Mannheim, Beschl. v. 15.09.2014 - 1 S 920/14 -, juris Rn. 21).

    Zu berücksichtigen ist deshalb auch, ob sich die Pflichtverletzungen des betroffenen Mitglieds gerade auf dessen Verhalten im Einsatz beziehen und überdies auf einem von ihm steuerbaren Verhalten beruhen (OVG Magdeburg, Beschl. v. 04.07.2019 - 3 L 103/19 -, juris Rn 12; VGH Kassel, Beschl. v. 08.02.2018 - 5 B 1889/17 -, juris Rn. 10; OVG Bln.-Brbg., Urt. v. 12.09.2018 - OVG 4 B 4.18 -, juris Rn. 23).

  • VG Weimar, 20.10.2023 - 7 K 491/20

    Feststellung der tatbestandlichen Erforderlichkeit der Ausübung eines

    Belastende Ermessensentscheidungen müssen stets den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit beachten (BVerwGE 23, 4, 8; 31, 299, 305 ff.; 31, 309, 314 ff.; 51, 115, 120; 62, 215, 220; NJW 1983, 1988, 1989; NJW-RR 2007, 492; OVG Magdeburg NVwZ-RR 2019, 1054; OVG Lüneburg NVwZ-RR 2005, 394), wonach die Maßnahme geeignet, erforderlich und angemessen sein muss (Aschke in: BeckOK VwVfG 60. Ed. 01.01.2023, § 40 Rn. 55).
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